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   FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14   

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https://dejure.org/2017,50133
FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14 (https://dejure.org/2017,50133)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.09.2017 - 1 K 716/14 (https://dejure.org/2017,50133)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. September 2017 - 1 K 716/14 (https://dejure.org/2017,50133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Abgrenzung "Verarbeitendes Gewerbe" von "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden"

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung eines Mischbetriebs zum verarbeitenden Gewerbe - Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Brechen, Mahlen und Mischen von Steinen zur Herstellung DIN-genormter Gemische

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14
    Beim Bundesfinanzhof ist derzeit unter dem Az. III R 20/14 ein Verfahren anhängig, in dem die gleiche Rechtsfrage zu klären ist.

    Da der BFH im Verfahren III R 20/14 die Revision zugelassen hat, erscheint es sachgerecht, einen weiteren Rechtsstreit zu dieser Problematik dem Revisionsverfahren zugänglich zu machen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06

    Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14
    Im Rahmen des Klageverfahrens wegen Investitionszulage 2002 (Az. 1 K 1584/06) fand eine Augenscheinseinnahme statt, bei der die einzelnen Verarbeitungsschritte dokumentiert wurden.

    Es habe bereits wegen Investitionszulage 2002 ein Verfahren beim Finanzgericht (FG) gegeben (Az. 1 K 1584/06), in welchem die Produktionsstätte in S besichtigt worden sei.

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14
    Die Anknüpfung an die Klassifikation führt indes nicht zu einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz (GG), denn es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf wirksame gerichtliche Kontrolle, wenn die Konkretisierung eines unbestimmten Rechtsbegriffs durch gesetzliche Verweisung auf bestimmte Verwaltungsvorschriften oder untergesetzliche Regelwerke erfolgt oder wenn die konkretisierende Heranziehung solcher Vorschriften oder Regelwerke in vergleichbarer Weise auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht (BVerfG-Beschluss vom 31. Mai 2011 1 BvR 857/07, BVerfGE 129, 1-37).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 64/08

    Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. hierzu und im Folgenden BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 64/08, BFHE 236, 168, BStBl II 2012, 358, m.w.N.) richtet sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht aber auch für frühere Gesetzesfassungen nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation, im Streitfall also nach der WZ 2003.
  • BFH, 19.10.2006 - III R 28/04

    InvZul - Berechnung der Wertschöpfungsanteile

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14
    Die Zuordnung sog. Mischbetriebe richtet sich dabei nach dem Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, der in erster Linie danach zu bestimmen ist, auf welche der Tätigkeiten der größte Wertschöpfungsanteil entfällt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 28/04, BFH/NV 2007, 1185).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 K 1151/09

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 1 K 716/14
    Die Unterteilung der einzelnen Tätigkeiten in erstes Brechen und Mischen einerseits (Bergbau) und weiteres Brechen (Produktion) andererseits erscheint dem Senat anders als noch im Urteil vom 18. April 2013 (Az. 1 K 1151/09) als künstliche Aufspaltung eines Produktionsprozesses, der einheitlich zu sehen und zu würdigen ist.
  • BFH, 19.09.2019 - III R 29/17

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.09.2017 - 1 K 716/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 307 veröffentlichten Urteil vom 28.09.2017 - 1 K 716/14 als unbegründet ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 28.09.2017 - 1 K 716/14 aufzuheben und der Klage mit der Maßgabe stattzugeben, dass entsprechend dem erstinstanzlichen Klageantrag der Bescheid vom 16.05.2006 und die Einspruchsentscheidung vom 03.06.2014 aufgehoben werden und das FA verpflichtet wird, für das Kalenderjahr 2004 eine Investitionszulage in Höhe von 469.143,35 EUR festzusetzen.

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